Die eingetragene Lebenspartnerschaft eintragen lassen: Alles was Sie müssen wissen und wo die Lebenspartnerschaft niedergeschrieben wird.

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Seit 2001 ist es in Deutschland erlaubt, Lebenspartnerschaften unter gleichgeschlechtlichen Paaren zu gründen und diese eintragen zu lassen. Das bedeutet, dass die eingetragenen Paare durch die offizielle Niederschrift auch rechtliche Vorteile beziehungsweise dieselben Rechte wie heterosexuelle Paare haben. In Deutschland können sich Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, welche folgenden Kriterien erfüllen:

  • Volljährig
  • Homosexuell
  • Nicht miteinander Verwandt

Anderes Land, andere Sitten und Gesetze: Das trifft auch bei diesem Thema zu. Beachten Sie bitte die Unterschiede in anderen Ländern.

Was ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft?
Bei einer Lebenspartnerschaft handelt es um eine eingetragene Lebensgemeinschaft, welche zwischen zwei Homosexuellen Menschen besteht und eingetragen wird. Allerdings ist es seit 2017 nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde allerdings durch die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in 2017 ersetzt. Dies ist aber kein Problem, da eine eingetragene Lebenspartnerschaft nahezu dieselben Rechte hat wie eine Ehe.
Wie lasse ich die Lebenspartnerschaft eintragen?
Die Erklärung einer Lebenspartnerschaft erfolgt beim zuständigen Standesamt. Wie in vielen fährt das Bundesland Bayern wieder eine eigene Linie. Dort kann die Lebenspartnerschaft auch beim Notar erklärt und eingetragen werden. Nach der Erklärung erfolgt dann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister. Dabei handelt es sich um einen reinen formellen Vorgang, welcher von den Standesbeamten vorgenommen wird. Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt all diese Vorgänge für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Bei wem kann ich die Anerkennung einer Lebenspartnerschaft beantragen?
In allen deutschen Bundesländern können die Lebenspartnerschaften bei dem für Sie zuständigen Standesamt eingetragen werden. Einzig in Bayern ist eine Erklärung auch beim Notar möglich. Eine schriftliche und persönliche Beantragung ist möglich.
1. Wie ist die eingetragene Lebenspartnerschaft definiert?
Paar geht eine Lebenspartnerschaft ein
Das Eheöffnungsgesetz ermöglicht es nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren den Bund der Ehe einzugehen.

Wie eine Lebenspartnerschaft definiert ist, ist in § 1 LPartG niedergeschrieben. Die Lebenspartnerschaft ist wie folgt definiert:

"Zwei Menschen gleichen Geschlechts, die gegenüber einem Standesbeamten persönlich und gleichzeitig anwesend erklären, zusammen eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, gründen eine Lebenspartnerschaft"

Aus diesem kleinen Absatz lässt sich schon eine Menge ableiten. Insbesondere die Rahmenbedingungen bzw. die Voraussetzungen:

  • Beide Partner müssen eine Beziehung führen, welche gleichgeschlechtlich ist, also homosexuell.
  • Beide Personen müssen beim Standesamt eine Erklärung abgeben, in welcher Sie begründen, dass Sie eine eheähnliche Partnerschaft führen möchten.
  • Darüber hinaus muss das Paar erklären, dass Sie die Partnerschaft auf unbegrenzte Zeit führen möchten und die Absicht verfolgen, die Partnerschaft bis an Ihr Lebensende zu führen.
  • Die Beurkundung kann nur erfolgen, wenn beide Partner beim Standesamt anwesend sind.

Achtung: Da es sich um eine eheähnliche Partnerschaft handelt, können Sie auch hier Gütertrennung mit Ihrem Partner vereinbaren und dies niederschreiben.

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2. Können heterosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Heterosexuellen Paaren, also Mann und Frau, ist es in Deutschland nicht möglich, eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. In anderen Ländern hingegen ist dies möglich. Das bedeutet, dass nur gleichgeschlechtliche Paare eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen können. Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare jedoch eine Ehe eingehen.
3. Welche Folgen hat das Eintragen einer Lebenspartnerschaft?
Die Eintragung der Lebenspartnerschaft ändert so ziemlich alles. Alles bezieht sich jedoch nicht darauf, wie Sie zusammenleben oder Ihre Beziehung führen. Nach der Eintragung werden Sie durch den Gesetzgeber wie ein verheiratest Paar gesehen. Das bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt verwandt sind und ein Familienangehöriger sind und auch mit der Familie Ihres Partners verschwägert sind. Dies kann Auswirkungen auf Aussagerecht vor Gericht haben oder sogar Einflüsse auf Ihre Steuerklasse.
4. Welche Unterlagen muss ich bei einer Eintragung vorlegen?
Um die Lebenspartnerschaft bei Ihrem Standesamt eintragen zu können, fordert das Standesamt einige Unterlagen, welche Sie aber auch über unsere Seite beantragen können, falls Sie diese nicht mehr finden. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Des Weiteren benötigen Sie, falls Sie kein deutscher Staatsbürger sind, eine Aufenthaltsbescheinigung, welche nicht älter als 4 Wochen alt ist. Diese erhalten Sie bei der Meldebehörde. Wenn Ihr Partner bereits vorher schon einmal verheiratet war, benötigen Sie ein Scheidungsurteil. Sollten Sie Witwe sein, dann benötigen Sie die Sterbeurkunde ihres Verstorbenen Partner. Hatten Sie vorher schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt, müssen Sie glaubhaft Nachweisen, dass Sie diese nicht mehr führen.
5. Wie hoch sind die Kosten für die Eintragung der Lebenspartnerschaft?
Auch die Eintragung der Lebenspartnerschaft verursacht Kosten. In den meisten Fällen liegen diese zwischen 30 und 70 Euro. Sollte es sich um ausländische Paare handeln, liegen die Kosten meistens über den 70 Euro, da verschiedene eingeholt werden müssen. Dieser Fall tritt ein, wenn der Partner keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
6. Wie läuft eine Begründung für eine Lebenspartnerschaft ab?
7. Welche steuerlichen Veränderungen gibt es bei der Steuer?

Zunächst muss zwischen eingetragenen Lebensgemeinschaften und nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften unterschieden werden. Wie der Name schon sagt, sind nicht eingetragene Partnerschaften nirgends vermerkt und können daher keine Ehe ähnlichen Vorteile genießen. Daher kann das Recht auf ein Ehegattensplitting nicht angewendet werden. Das Ehegattensplitting ist nur dann möglich, wenn die Lebensgemeinschaft eingetragen ist. Das gilt auch für Homosexuelle Paar, also jene, die gleichgeschlechtlich sind. Die Einteilungen in die Steuerklassen ist hierbei individuell. Es muss für jeden Einzelfall abgewogen werden, welche Konstellation steuerlich am meisten Sinn macht.

Wenn die Lebenspartnerschaft erfolgreich gegründet wurde, wird diese beim Standesamt in das Lebenspartnerschaftsregister eingetragen und Sie, also die beiden Partner werden Automatisch in die Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 eingeordnet. Wenn Sie wünschen, können Sie sich aber auch in die Steuerklasse 3/5 Einstufen lassen. Dies würde einer eheähnlichen Einstufung entsprechen, welche zwischen Mann und Frau vorliegen. Wie bereits geschrieben ist es aber wichtig sich Individuell von Ihrem Steuerberater beraten zu lassen, um die möglichst beste Konstellation für Sie herauszufinden, damit die steuerlichen Ersparnisse so hoch wie möglich sind.

Außerdem sollten Sie beachten, dass wenn Sie sich für die Variante Steuerklasse 4/4 entschieden haben, keine Pflicht für die Einreichung der Einkommensteuererklärung besteht. Das ist aber nur der rechtliche Rahmen. Es ist dennoch ratsam, eine Steuererklärung einzureichen, um Ansprüche auf eine mögliche Steuererstattung geltend zu machen.

8. Die wichtigsten Fakten zum Thema Lebenspartnerschaft eintragen sind?
Statue der Justitia
Die Anforderung für eine Lebenspartnerschaft sind im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.
  • Wenn die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, haben Sie gesetzlich geregelte Rechte, welche ähnlich einer Ehe sind.
  • Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie bei Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft Anspruch auf Trennungsunterhalt haben oder auch einen Anspruch auf Rente.
  • Für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft gibt es gesetzlich geregelte Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen.
  • Die Eintragung der Lebenspartnerschaft kann nur stattfinden, wenn beide Partner anwesend sind und Ihr Einverständnis abgeben.
  • Ist die eingetragene Lebenspartnerschaft nach gültigem Recht, können die Partner einen gemeinsamen Namen aussuchen. Das ist möglich, nach der Begründung.
  • Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland gegründet wurde und beide Partner nun in Deutschland leben, kann diese durch das Standesamt anerkannt werden und in das Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass die Partnerschaft in dem "Gründungsland" rechtskräftig ist und anerkannt wurde.
  • Beide Partner müssen volljährig sein. Gesetzliche Sonderregelungen gibt es dabei bis dato noch nicht.
  • Keiner der Partner darf gleichzeitig eine weitere Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen. Geregelt wird dies in Paragraph 172 Strafgesetzbuch.
  • Die Partner dürfen in erster Linie nicht Blutverwandt sein.

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