Keine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde? Was nun?

Urkunden schnell, einfach und sicher beantragen:

Vorgehensweise für die Beantragung der benötigten offiziellen Urkunde bei einem Standesamt:
  • Das bereitgestellt Online-Formular einfach ausfüllen und absenden.
  • Dem Standesamt wird der so erstellte Antrag sofort übermittelt.
  • Die benötigten Urkunden erhalten Sie dann vom Standesamt.
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Geburtsurkunden und Abstammungsurkunden sind sogenannte Personenstandsurkunden. Beide Urkunden sind allerdings nicht dasselbe. Wenn Sie keine Geburtsurkunde mehr haben und Ihnen nur die Abstammungsurkunde vorliegt, haben Sie davon keinen größeren Vorteil. Denn die Abstammungsurkunde wurde eigentlich abgeschafft und ist daher meistens nicht mehr relevant und kann auch nicht mehr neu ausgestellt werden. Wie nun vorzugehen ist, wenn Sie eine Geburtsurkunde beantragen wollen, erfahren Sie in diesem Artikel. Des Weiteren informieren wir Sie über die grundlegenden Informationen zur Abstammungsurkunde und zu der Geburtsurkunde.
Ist eine Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde das gleiche?
Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde sind nicht gleichzusetzen. Unterschieden wird bei den beiden Urkunden, dass bei der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern ausgewiesen sind. Bei der Geburtsurkunde hingegen nicht. Außerdem ist eine Abstammungsurkunde nicht mehr rechtsgültig. Die Abschrift aus dem Geburtsregister gibt das biologische Verhältnis zweier Personen an.
Ich habe nur eine Abstammungsurkunde, reicht das aus?
Wenn Sie keine Geburtsurkunde haben und nur eine Abstammungsurkunde, reicht diese leider nicht mehr. Seit nun mittlerweile mehr als 10 Jahren ist die Abstammungsurkunde nicht mehr anerkannt. Einen Sonderfall gibt es aber. Wenn Sie die Urkunde beglaubigen lassen, können Sie diese in Einzelfällen noch verwenden.
Wofür war die Abstammungsurkunde damals notwendig?
Im Gegensatz zu anderen Personenstandsurkunden gab die Abstammungsurkunde Informationen zu der biologischen Abstammung.
1. Welche Unterschiede gibt es zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde?
junge Frau denkt
Aus einer Geburtsurkunde gehen die rechtlichen Eltern hervor. Die biologischen Eltern sind auf der Abstammungsurkunde vermerkt.

Die meisten Menschen glauben, dass die Geburtsurkunde und die Abstammungsurkunde das Gleiche ist. Dem ist aber nicht so. Das bedeutet, dass die Abstammungsurkunde kein Ersatz für die Geburtsurkunde ist.

Sobald das neugeborene Kind zur Welt gekommen ist, müssen die Eltern dies beim entsprechenden Standesamt anzeigen und eine Geburtsurkunde für Ihr Baby beantragen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Geburtsurkunde immer beim Standesamt des Geburtsorts beantragt werden muss. Der Identitätsnachweis wird durch die Geburtsurkunde erbracht. Sollten Sie die Geburtsurkunde einmal verlieren, stellt dies kein größeres Problem dar. Sie können die Geburtsurkunde nämlich jederzeit bei dem Standesamt neu beantragen.

Die Geburtsurkunde gibt Aufschluss darüber, wer die rechtlichen Eltern sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass beim Falle einer Adoption nicht die biologischen Eltern in den Geburtsurkunden stehen, sondern die Eltern, welche das Kind adoptiert haben. Die Abstammungsurkunde hingegen beinhaltet Information über die biologischen Eltern. Da es die Abstammungsurkunde nicht mehr gibt, stehen diese Informationen nun in der Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie auch über unsere Seite beantragen.

Wenn Sie heiraten möchten wird die Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt, damit ausgeschlossen wird, dass Verwandte bestimmter Grade nicht miteinander heiraten.

Urkunden schnell, einfach und sicher beantragen:

Vorgehensweise für die Beantragung der benötigten offiziellen Urkunde bei einem Standesamt:
  • Das bereitgestellt Online-Formular einfach ausfüllen und absenden.
  • Dem Standesamt wird der so erstellte Antrag sofort übermittelt.
  • Die benötigten Urkunden erhalten Sie dann vom Standesamt.
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2. Ist die Abstammungsurkunde rechtsgültig?

Da es die Abstammungsurkunde nun schon seit über 10 Jahren nicht mehr gibt, muss diese vorher beglaubigt werden, damit Sie diese noch verwenden können. Dies übernimmt das entsprechende Bürgeramt für Sie. Sollten Sie jedoch schon einmal auf dem Amt sein, ist es in den meisten Fällen einfacher eine neue Abschrift aus dem Geburtenregister anzufragen und diese dann zu beantragen.

3. In welchen Fällen benötige ich eine Abstammungsurkunde und wann eine Geburtsurkunde?
4. Wie beantrage ich eine Geburtsurkunde?
Geburtsurkunde
Das Standesamt übernimmt die Ausstellung der Geburtsurkunden.

Sie haben die Geburtsurkunde verloren oder Ihnen fehlt eine wichtige andere Urkunde? Wenn dies passiert und Sie eine neue Geburtsurkunde beantragen möchten, können Sie dies beim Standesamt vor Ort erledigen. Manche Standesämter haben einen Online Urkundenservice im Internet. Mit dem Online Service können Sie sich den Gang zum Amt sparen.

Über die Onlinevariante ist die Beantragung natürlich wesentlich komfortabler. Wenn Sie allerdings nicht so versiert im Internet sind, können Sie auch alternativ den Weg zum Amt nehmen, um Ihre neue Geburtsurkunde zu beantragen.

Flüchtlinge haben allerdings immer wieder Probleme, weil sie keine Dokumente für den Identitätsnachweis vorlegen können.

Wie bereits erwähnt benötigen Sie die Urkunde aber, um eine Krankenversicherung abzuschließen oder um Kindergeld zu beantragen. In diesen Fällen stellt das Standesamt meistens eine Abschrift aus dem Geburtenregister aus.

5. Wie hoch sind die Gebühren für eine Geburtsurkunde?

Die Kosten für die Ausstellung einer Geburtsurkunde regelt die Gebührenordnung der Bundesländer und der Gemeinden. In der Regel kostet die Ausstellung zwischen zehn und fünfzehn Euro. Die Preise können abweichen, wenn Sie weitere Urkunden benötigen, welche auch beantragt werden müssen.

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  • Das bereitgestellt Online-Formular einfach ausfüllen und absenden.
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